Bewilligung Personalverleih innerhalb der Schweiz

Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih erteilt das AWA des Kanton Thurgau der constag ag die Bewilligung zum Personalverleih. Die Bewilligung berechtigt zur Verleihung von Arbeitskraften mit Wohnsitz in der Schweiz an Einsatzplãtze in der ganzen Schweiz.

Link zum Webverzeichnus aller Firmen mit Personalverleih Bewilligung.

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